Abgeltungssteuer

Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein sog. Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit grds. als abgegolten, was den wesentlichen Unterschied der bisher angewandten Kapitalertragssteuer ausmacht.
Vorteile: Wer bislang einen persönlichen Steuersatz von über 25 % hat, der kann durchaus positiv gestimmt sein. Es entfällt das komplizierte System von Zinsfreibeträgen, Vorababzug und späterer Nachentrichtung mit dem Steuerbescheid. Künftig wird die Steuer einmalig von der Bank abgeführt und die Sache hat sich für den Anleger erledigt.
Nachteil: Wer bislang hauptsächlich durch Kursgewinne sein Geld vermehrt hat, der muss sich auf eine neue Zahlung einstellen, weil diese Einkünfte bislang nach einem Jahr steuerfrei waren. Andererseits ergibt sich auch hieraus ein Vorteil, denn Sie können künftig zwischenzeitliche Verluste wieder voll geltend machen.
Wie geht man individuell mit der neuen Situation um? Wir sagen es Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. |