Abschreibungen

Unter Abschreibung versteht man den Wert, den man als "Verlust" steuerlichen absetzen kann.
Bei der steuerlichen Bewertung einer Anschaffung z.B. bei einer vermieteten Eigentumswohnung geht das Finanzamt davon aus, dass der Wert der Anlage mit der Sie langfristig Gewinne zu erzielen beabsichtigen, langfristig an Wert verliert. Bei der Immobilie geht das Finanzamt dabei von einem Zeitraum von 50 Jahren aus. Von den 100 % Wert der Immobilie kann man daher jährlich 2 % als sog. Abschreibung absetzen.
Bei Solaranlagen beträgt die steuerliche Bewertungszeit nur
20 Jahre, was zu einer laufenden Abschreibung von 5 % im Jahr führt.
Etwas unsystematisch erscheint die Regelung wenn man bedenkt, dass diese Zeitplanung mit jedem Kauf aufs Neue beginnt. Verkauft man die Immobilie also nach 30 Jahren, so erhält der Käufer wieder die Möglichkeit über neue 50 Jahre abzuschreiben. Die bisherige Zeit wird also nicht angerechnet. Dies gilt selbst dann, wenn sich der Kaufpreis der Immobilie tatsächlich sogar erhöht hat und von einem langfristigen Verlust also gar keine Rede sein kann. Steuerliche Regelungen sind eben nirgends so schön und umfangreich, wie in Deutschland. |